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Was Sie über die e-ID wissen müssen

Blog| Lesezeit: 4 Minuten
Veröffentlicht: 27. Mai 2025 |Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2025

Mit der staatlichen e-ID gibt es bald einen neuen, digitalen Ausweis. Damit werden Sie Ihre Identität im Internet einfacher nachweisen können. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die neue elektronische Identität.

In der Schweiz soll 2026 mit der e-ID eine staatliche elektronische Identität verfügbar sein. Sie ist ein digitaler Identitätsnachweis, der sich ähnlich wie eine Identitätskarte oder ein Pass einsetzen lässt. Damit werden Sie sich online sicher ausweisen können – zum Beispiel bei Behörden, Banken oder Online-Shops.

Technisch gesehen sind elektronische Identitätsnachweise strukturierte, maschinenlesbare Datenpakete mit Signaturen der Aussteller. Im Fall der e-ID ist das das Bundesamt für Polizei Fedpol. Diese Signaturen entsprechen den Sicherheitsmerkmalen analoger Ausweise. Sie erlauben es, die Echtheit und Gültigkeit eines Ausweises zu überprüfen.

Was kann die e-ID?

Wenn Sie heute online einen Handy-Vertrag abschliessen, müssen Sie sich meist mit einem Ausweis-Scan und einem Selfie-Video identifizieren. Oder Sie laden eine ID-Kopie hoch, die das Gegenüber dann kontrolliert. Gewisse Branchen arbeiten sogar nach wie vor mit Aktivierungsbriefen per Post. Dann dauern Identitätsnachweise meist mehrere Tage.

Für solche Identitätsprüfungen können Sie in Zukunft auch die e-ID verwenden – so wie die Identitätskarte oder den Führerschein. Damit werden Sie viele Dinge im Internet einfacher erledigen können als heute.

Sie werden beispielsweise Behördengänge am Online-Schalter abwickeln, eine Firma gründen oder an Wahlen teilnehmen können. Sie werden Ihre Identität auch beim Online-Shopping nachweisen können – etwa beim Kauf von Alkohol oder Tabak. Weitere Beispiele sind der Nachweis der Identität für Online-Banking oder das digitale Unterschreiben von Verträgen.

Ein schönes Praxisbeispiel ist der Wechsel der Krankenkasse. Heute müssen Sie eine Versicherung in der Regel über den Postweg abschliessen. Mit der e-ID sollten Sie künftig Ihre Krankenkasse sofort kündigen können. Denn Sie können den obligatorischen Versicherungsschutz durch die neue Kasse sofort nachweisen.

Mit der e-ID werden Sie also nicht bei jedem Nachweis Ihrer Identität Ihre Identitätskarte neu scannen oder eine Unterschrift leisten müssen. Sie registrieren sich einmal dafür und verwenden sie dann bequem von Ihrem Smartphone aus.

Bild von e-ID auf Smartphone und normaler Identitätskarte
Mit der e-ID werden wir uns zukünftig online ausweisen können (Bildquelle: eid.admin.ch).

Brauche ich eine e-ID? Muss ich sie nutzen?

Viele fragen sich nun, ob sie eine e-ID überhaupt brauchen oder ob sie sogar unentbehrlich sein wird. Die Antwort ist nein: Niemand muss die elektronische Identität nutzen. Das ist und wird immer freiwillig bleiben. Sie ist einfach eine neue Möglichkeit, digitale Services bequemer zu beziehen. Alle gewohnten Wege wie der Gang zur Behörde oder die Verwendung der Identitätskarte oder des Passes wird es weiterhin geben.

Aber alle Personen mit einer Schweizer Identitätskarte, einem Schweizer Pass oder einem Schweizer Ausländerausweis können eine e-ID beantragen. Trotzdem werden wohl nie all diese Personen auch eine elektronische Identität nutzen wollen. Schon allein deshalb werden die Dienstleister online weiter herkömmliche Methoden zum Identitätsnachweis anbieten. Ansonsten würden sie gewisse Kundinnen und Kunden von der Verwendung ihrer Dienste ausschliessen und ihre Marktchancen einschränken.

Wie bekomme ich eine e-ID?

Voraussichtlich ab Herbst 2026 werden Sie die e-ID beantragen können. Die Voraussetzung dazu sind ein Schweizer Ausweis oder Ausländerausweis. Sie werden die elektronische Identität entweder online oder im Passbüro beantragen können.

Ausserdem werden Sie ein Smartphone brauchen, das über die nötigen Technologien und ein aktuelles Betriebssystem verfügt. Aus Sicherheitsgründen kann es nämlich sein, dass die elektronische Identität auf älteren Betriebssystemen nicht funktionieren wird.

Die e-ID wird dann in der offiziellen App «swiyu» auf Ihrem Smartphone gespeichert. Mit dieser elektronischen Brieftasche (Wallet) werden Sie auch andere elektronische Nachweise beantragen, speichern und vorweisen können. Denn auch kantonale und kommunale Behörden und private Organisationen sollen andere elektronische Nachweise ausstellen können.

Bilder von der Swiyu-App für die e-ID
Die e-ID wird in der offiziellen App «swiyu» auf Ihrem Smartphone gespeichert (Bildquelle: eid.admin.ch).

Die e-ID selbst wird nur vom Fedpol ausgestellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das neue Gesetz dazu auch in Kraft tritt.

Wann kommt die e-ID?

Gegen das geplante e-ID-Gesetz wurde am 7. Mai 2025 das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 28. September 2025 zu einer Volksabstimmung. Die Einführung der elektronischen Identität ist bis dahin gestoppt. Sie kann dann frühestens im dritten Quartal 2026 erfolgen – sofern das Stimmvolk das Gesetz annimmt.

So probieren Sie die e-ID jetzt schon aus

Sind Sie neugierig und möchten schon jetzt wissen, wie die e-ID funktioniert? Sie können die Testversion der «swiyu»-App herunterladen und eine Beta-Version der e-ID beantragen.

Damit haben Sie natürlich noch keinen offiziellen Ausweis. Sie bekommen aber einen ersten Eindruck, wie die elektronische Identität in Zukunft etwa aussehen und funktionieren wird.

Ist die e-ID sicher?

Beim Konzept der neuen e-ID wird grössten Wert auf Sicherheit und Datenschutz gelegt. Schliesslich hat genau die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit die Einführung der elektronischen Identität schon einmal verhindert. Denn das erste Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste hatte die Bevölkerung 2021 in einer Referendumsabstimmung unter anderem wegen der damaligen zentralistische Architektur abgelehnt.

Das neue Gesetz folgt hingegen dem Konzept der Self-Sovereign Identity (SSI) – auf Deutsch der selbstbestimmten Identität. Dieses sieht eine dezentrale Datenhaltung vor. Die e-ID ist nämlich nur auf dem Smartphone gespeichert. Genau wie bei analogen Ausweisen behalten Sie auch bei der elektronischen Identität also die Kontrolle über die Nutzung. Sie entscheiden, wem das Dokument vorgelegt wird und welche Daten Sie zur Verfügung stellen. So können Sie standardmässig zum Beispiel nur die nötigsten Daten weitergeben, etwa beim Altersnachweis für Online-Einkäufe nur das Geburtsdatum.

Damit die Echtheit und Gültigkeit der e-ID überprüft werden können, betreibt der Bund ein Basis- und ein Vertrauensregister. In diesem werden die Signaturen der Aussteller hinterlegt. Sie ermöglichen mit einer modernen Verschlüsselung die Bestätigung der Echtheit des Ausweises. Das ist ähnlich wie andere Sicherheitsmerkmale beim Pass oder der ID. Die Personendaten einzelner elektronischer Nachweise werden nicht in diese Register aufgenommen. Der Bund weiss also nicht, wann und wo Sie einen elektronischen Nachweis einsetzen.

Einziger Wermutstropfen dabei ist, dass Sie die e-ID neu beantragen müssen, wenn Sie das Smartphone wechseln. Denn im Gegensatz zu anderen Smartphone-Apps lässt sich das Wallet mit der elektronischen Identität nicht auf ein anderes Gerät übertragen. Sicherheit und Datenschutz gehen vor.

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Markus Häfliger
PR-Fachmann

Markus Häfliger ist PR-Fachmann und schreibt seit 2018 für iWay. Als ehemaliger IT-Journalist liest er sich in jedes Thema ein. Ihn fasziniert, wie IT unser Leben durchdringt und stets spannend bleibt.

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