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Kabelanschluss upc cablecom

Das Abonnement für den Kabelanschluss läuft in der Regel über den Vermieter. Er bezahlt die monatliche Grundgebühr für den TV- und Radio-Anschluss an die Kabelgesellschaft (upc cablecom). Die Mieter bezahlen die Gebühr dem Vermieter meist über die Nebenkosten zurück oder sie ist bereits in der Nettomiete enthalten. Zusätzliche Abonnemente für den Internetanschluss, TV-Optionen oder Telefonie schliesst der Mieter direkt mit dem Anbieter (upc cablecom) ab.

Kündigung Kabelanschluss upc cablecom

Entscheiden Sie sich den Anbieter (upc cablecom) zu wechseln, müssen Sie den Kabelanschluss bei Ihrem Vermieter schriftlich kündigen und gleichzeitig eine Kopie des Kündigungsschreibens an den Kabelbetreiber (upc cablecom) senden. Eine Kündigung wird in der Regel auf Ende des Folgemonates akzeptiert