Das können Sie gegen Abofallen tun
Blog| 8. August 2023 | Lesezeit: 3 Minuten
Es ist schnell passiert: Ein unüberlegter Klick auf einen Button im Internet oder eine Antwort auf ein verlockendes SMS und schon flattert eine Rechnung ins Haus. Wir zeigen, woran Sie Abofallen erkennen und was Sie dagegen tun können.
Abofallen sind Angebote im Internet, auf dem Handy oder in klassischen Anzeigen, die auf den ersten Blick kostenlos erscheinen, sich im Nachhinein aber als teure Abonnemente herausstellen. Oft bemerkt man erst beim Erhalt der Kreditkarten- oder Handy-Rechnung, dass man in eine solche Falle getappt ist. Manche Nutzerinnen und Nutzer bemerken Abofallen auch erst dann, wenn eine Rechnung per Post oder E-Mail kommt.
Die meisten Anbieter solcher scheinbaren Gratis-Angebote reagieren bei Nichtbezahlen einer Rechnung meist mit harschen Mahnungen und drohen selbst oder via Inkassobüros gar mit Betreibung. In so einem Fall sollte man den Vertag jedoch schriftlich anfechten.
So erkennen Sie Abofallen
Hinter vielen Werbeanzeigen stehen seriöse Angebote. Aber immer wieder stösst man auch auf vermeintliche Gratisangebote von Firmen, deren Geschäftsmodell die Gutgläubigkeit der Menschen ist.
Das Zentrum für Cybersicherheit des Bundes NCSC rät zu ganz besonderer Vorsicht bei Angeboten für:
- Gewinnspiele
- Tests
- Klingeltöne, Logos und Spiele für Mobiltelefone
- Gratis-SMS-Versand
- Gratisprogramme
- Sternzeichen
- Witze und Songtexte
- Gedichte und Kunst
- Hausaufgabenhilfe
- Flirten und Chatten
- Lebensprognosen und Lebenserfahrung
- Alkoholprobleme
Wie bereits an der Spannbreite der Themen zu ersehen ist, gibt für nahezu Jeden und Jede ein passendes Thema. Es tappen denn auch von jung bis alt Menschen jeglicher Couleur in Abofallen.
Oft muss man Name, Adresse und E-Mail oder bei SMS-Fallen die Handynummer angeben. Teilweise reicht auch schon eine Rück-SMS auf ein Angebot, und man löst damit ein Abonnement für einen Dienst aus, von dem man eigentlich davon ausging, dass er gratis sei.
Ganz besonders aufhorchen sollten Sie jedoch, wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Kreditkartendaten einzugeben. Einmal auf den falschen Knopf auf einer Website gedrückt, kann das ein Abo auslösen, das langfristig gilt und teuer zu stehen kommt.
Geschäftsbedingungen lesen und mehr
Deshalb ist es besonders wichtig, immer das «Kleingedruckte» in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen (und nicht einfach ein Kästchen anzuklicken ohne die Konditionen gelesen zu haben). War das Angebot eine Täuschung, sind Sie gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV) nicht verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen.
Ausserdem muss der Anbieter bei Angeboten zur Lieferung von kostenpflichtigen SMS oder MMS nach dem Okay-Klick alle Informationen zum Abo auf Ihr Handy senden. Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn Sie ihn mit einem Antwort-SMS bestätigen (Art. 11 b der Preisbekanntgabeverordnung).
Bei Internetangeboten gilt die sogenannte «Button»-Lösung: Sie besagt, dass Sie für einen Vertragsabschluss eine Schaltfläche anklicken müssen, auf welcher der Preis der Dienstleistung nochmals klar deklariert ist oder die sich in unmittelbarer Nähe des Preises auf der Website befindet.
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In die Falle getappt: Das können Sie tun
Ist das Malheur einmal passiert, heisst es nicht gleich verzweifeln. Auch wenn viele Diensteanbieter wie erwähnt mit harten Worten und Androhung von rechtlichen Schritten drohen, gehen sie längst nicht immer so hart vor.
Folgendes sollten Sie umgehend unternehmen:
- Melden Sie sich bei Premium-SMS sofort vom Dienst ab. Senden Sie dazu STOP oder STOP ALL an die entsprechende Kurznummer.
- Fechten Sie den Vertrag sofort per Einschreiben beim Anbieter des vermeintlichen Gratisangebots an. Laut Seco müssen Sie in diesem Schreiben mindestens erwähnen, dass Sie durch die Website getäuscht wurden und den allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung anfechten. Gemäss Seco genügt ein einziges Schreiben und nachfolgende Korrespondenz können Sie ignorieren. Ab Kenntnis des Irrtums bzw. der Täuschung haben Sie ein Jahr Zeit, um den Vertrag anzufechten.
- Falls es sich um Premium-SMS handelt, senden Sie Ihrem Mobilfunkanbieter vor Ablauf der Bezahlungsfrist der Rechnung eine Kopie des Anfechtungsschreibens und teilen Sie ihm mit, dass Sie nicht bereit sind, das SMS-Abo zu bezahlen und Sie deshalb nur den unbestrittenen Teil der Handygebühren begleichen. Der Mobilfunkanbieter darf Ihnen dann den Anschluss nicht sperren, er darf jedoch Mehrwertdienste sperren.
- Kommt trotzdem eine Betreibung, reichen Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag ein. Der Rechnungssteller muss dann die Rechtsöffnung beantragen, was für ihn mit weiteren Kosten verbunden ist. Da es schwierig ist, die Rechtsmässigkeit eines solchen Vertrags zu beweisen, verzichten die meisten darauf, weitere Schritte einzuleiten.
- Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation Ombudscom, falls es zu keiner Einigung kommt.
Das Seco hat in der Broschüre «Vorsicht vor Internetfallen» die wichtigsten Informationen über die Missbräuche und die empfohlenen Verhaltensweisen übersichtlich zusammengestellt.
Markus Häfliger ist PR-Fachmann und schreibt seit 2018 für iWay. Als ehemaliger IT-Journalist liest er sich in jedes Thema ein. Ihn fasziniert, wie IT unser Leben durchdringt und stets spannend bleibt.