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Replay TV

Neue Regelung für das Replay TV
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Neue Regelung Replay TV

Die bisherige Verfügbarkeit von Replay TV in der Schweiz ist eine absolute Ausnahmeregelung. In unseren Nachbarländern sowie in anderen Märkten müssen Replay-Rechte mit den einzelnen Sendern und für die jeweiligen Sendungen separat verhandelt werden. D.h. Replay ist dort kostenpflichtig und nur für die Sendungen und Sender verfügbar, mit denen man einen Vertrag dazu hat. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im sogenannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT12) geregelt.

Über GT12

Gemäss geltendem Urheberrecht müssen alle TV-Anbieter die Sender für die zeitversetzte Verbreitung ihrer Inhalte entgelten. Der Tarif dafür wird zwischen den Branchenverbänden (Suissedigital und Swissstream) und den Verwertungsgesellschaften (ProLitteris, SSA Société Suisse des Auteurs, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM) ausgehandelt. Die Verwertungsgesellschaften und die Verbreiterverbände haben sich im Juni 2020 auf einen höheren Tarif (Gemeinsamen Tarif 12) geeinigt, der das zeitversetzte Fernsehen in der Schweiz gestützt auf das Urheberrechtsgesetz regelt.

Die Branchenvereinbarung ist ein Abkommen zwischen Verbreitern und Sendern, um zeitversetztes Fernsehen in der Schweiz auch in Zukunft in der bisherigen Form anbieten zu können. Der Nationalrat hat die Verbreiter und Sender Ende 2018 zum Finden einer einvernehmlichen Lösung verpflichtet. Durch die neuen Werbeformen sollen die monetären Ausfälle der Sender – bedingt durch das Überspulen der Werbung bei Replay-TV – kompensiert werden.

Was verändert sich beim Replay TV genau?

Sie bekommen auf den teilnehmenden Sendern neu Replay-Werbung ausgespielt, wenn Sie:

  • Eine Replay-Sendung schauen
  • Eine begonnene Sendung von Beginn anschauen (Start-Over)
  • Aufgenommene Sendungen in den ersten 7 Tagen schauen (Replay-Fenster)
  • Live-Pause drücken im Live-TV, Replay oder in den Aufnahmen

Welche Werbeformen sind neu?

  • Start Ads: Kurzer Werbespot zum Start einer Sendung im zeitversetzten Fernsehen
  • FFW Ads (Fast Forward): Werbespot, wenn in einem linearen Werbeblock im zeitversetzten Fernsehen vorgespult wird
  • Pause Ads: Statische Werbung nach Drücken der Pausentaste im Live oder zeitversetzten TV

iWay TV-Abos im Vergleich

Angebot7‑Tage‑ReplayKeine Replay Ads
Preis pro Monat
TV Classic 2.0
CHF 15.-
TV Premium 2.0
CHF 20.-
TV Top 2.0
CHF 24.50
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Betroffene Sender

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Fragen & Antworten zum Replay TV

Was umfasst zeitversetztes Fernsehen?

Zeitversetztes Fernsehen umfasst:
- Aufnahmen (7 Tage)
- Live-Pause
- Start-over
- Replay TV

Was passiert auf den Sendern, die nicht der Branchenvereinbarung beigetreten sind?

Auf diesen Sendern verändert sich nichts.

Kommen mit der Zeit auch neue Sender dazu oder fallen Sender weg?

Es steht allen Sendern jederzeit frei, der Branchenvereinbarung bei- oder auszutreten.

Wann wird die Branchenvereinbarung aktiv?

Geplanter Start der neuen Branchenvereinbarung ist der 4. Oktober 2022.